Wahlvorstandsschulung
Macht euch fit für de Wahlen. Ob Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren-auf dem aktuellen Stand zu sein, ist wichtig!
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In diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetz-lichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung nach dem normalen Wahlverfahren sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben mit bis zu 100 (bzw. bis 200) wahlberechtigten Arbeit-nehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen zwingend das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlbe-rechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen.
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG
In diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetz-lichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung nach dem normalen Wahlverfahren sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben mit bis zu 100 (bzw. bis 200) wahlberechtigten Arbeit-nehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen zwingend das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlbe-rechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen.
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG
In diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetz-lichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung nach dem normalen Wahlverfahren sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben mit bis zu 100 (bzw. bis 200) wahlberechtigten Arbeit-nehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen zwingend das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlbe-rechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen.
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG
In diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die gesetz-lichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung nach dem normalen Wahlverfahren sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben mit bis zu 100 (bzw. bis 200) wahlberechtigten Arbeit-nehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen zwingend das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlbe-rechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen.
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG
In
diesem Tagesseminar wirst du detailliert auf deine Aufgaben als
Wahlvorstandsmitglied vorbereitet. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der
Wahlordnung nach dem vereinfachten Wahlverfahren sowie Fragen der
praktischen Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben mit bis zu 100 (bzw. bis 200) wahlberechtigte
Arbeitnehmer*innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 201
wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen zwingend das normale Wahlverfahren.
Wahlvorstände in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten können
zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren
wählen.
Freistellung
- § 37 (6) BetrVG, § 20 (3) BetrVG